Ab sofort verstärkt Dr. Mathias Pietras (44) als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer in Alzenau die bisherige Geschäftsführung in Israel. Der promovierte Naturwissenschaftler mit langjähriger internationaler Pharmaerfahrung verantwortete zuvor beim kanadischen Biotechnologiekonzern Æterna Zentaris global die Bereiche Marketing und Vertrieb, wo er auch für die europäische Kommunikation zuständig war. International ist Dexcel das zweitgrößte israelische Pharmaunternehmen und mit über 900 Mitarbeitern in 19 Ländern aktiv. Neben Deutschland besitzt die Gruppe zwei Niederlassungen in den USA und Großbritannien. Pietras will in den kommenden Jahren die Marktposition von Dexcel in Deutschland weiter ausbauen. Ein Schwerpunkt soll dabei der Gewinn weiterer Rabattverträge sein, die von den Krankenkassen ausgeschrieben werden. Ebenso soll die Produktpalette durch weitere Zukäufe von Wirkstoffen erweitert werden. Kontakt: 06023 / 9480-13 (Verena Stock) |
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Ab dem 1. Juli 2010 kommen zur Erfolgsbilanz bundesweite Rabattverträge mit der KKH und der Dt. BKK hinzu. Die Dexcel Pharma hat von der Dt. BKK den Zuschlag für 16 Lose und von der KKH für 7 Lose erhalten. Es handelt sich jeweils um folgende Wirkstoffe: Dt. BKK-Zuschläge: Amlodipin (Maleat), Bicalutamid , Diclofenac, Ibuprofen , Lansoprazol , Lisinopril , Metformin , Metoprolol , Ranitidin , Risperidon , Simvastatin , Venlafaxin und Verapamil. KKH-Zuschläge: Atenolol , Clopidogrel, Ibuprofen , Nifedipin , Ranitidin , Simvastatin und Venlafaxin. |
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Seit dem 1. Januar 2010 werden DAK Patienten bereits reibungslos mit Carvedilol Atid und Atenolol Atid versorgt. Die genannten Rabattpräparate sind ab sofort in allen Packungsgrößen in der Apotheke erhältlich. |
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Ein anderes Beispiel: Die Dexcel Pharma ist alleiniger Rabattpartner der IKK gesund plus und IKK classic im Carvedilol-Markt und kam im Januar 2010 auf durchschnittlich 30 % Marktanteil. Es bleiben sagenhafte 70 %, die sich auf Anbieter ohne Rabattvertrag verteilen. Es drängt sich geradezu die Frage auf: Wie hoch ist eine realistische Retaxierungsquote anzusetzen? Das System Rabattvertrag ist auf dem besten Wege ad absurdum geführt zu werden. Dabei ist die Frage nach dem Sinn der Rabattverträge längst geklärt. Die AOK konnte in 2009 laut Dr. Hermann 400 Millionen Euro an Arzneimittelkosten einsparen. Darüber hinaus konnte die AOK mit ihren wirkstoffbezogenen Rabattverträgen mit nur einem Partner kleineren und mittleren Herstellern den Marktzugang ermöglichen bzw. die Existenz bewahren. Nur so kann das Oligopol der großen Pharmaunternehmen mit der nach oben ausgerichteten Preisspirale durchbrochen werden. Die Frage nach dem Ziel der Rabattverträge muss nun eindeutig geklärt werden. Sollen lediglich Arzneimittelkosten gesenkt werden oder soll auch der Wettbewerb gestärkt werden? Die Dexcel Pharma fordert daher weiterhin mehr politische und juristische Klarheit bei den Rabattverträgen und vertraut auf den Gesundheitsminister Rösler, der sich für den Erhalt der Rabattverträge ausgesprochen hat. |
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1. Dank der wirkstoffbezogenen Einzelrabattverträge wurde den kleinen Pharma-Unternehmen der Marktzugang überhaupt erst ermöglicht. Jahrzehntelang hatten Generika von kleineren Herstellern trotz der Zulassung für den deutschen Markt keine Chance sich zu etablieren – auch wenn sie bei identischer Qualität häufig zu deutlich attraktiveren Konditionen angeboten wurden. 2. Das gefürchtete Szenario des Oligopols haben wir daher bereits vor den Rabattverträgen erlebt. So ist schließlich das hohe Preisniveau entstanden, von dem wir uns nun wieder wegbewegen. 3. Das Einsparpotential durch die Arzneimittelrabattverträge ist erwiesenermaßen enorm. Die in dem Zusammenhang viel zitierten Transaktionskosten sind aber auf Unternehmensseite als eher gering einzustufen, wenn nicht so viele Rechtsabteilungen mit dem Aufhalten der Ausschreibungen beauftragt würden. Die Dexcel Pharma fordert daher: 1. Mehr Klarheit bei der politischen Zielsetzung der Ausschreibungen. 2. Juristische Sicherheit und Transparenz ohne Interpretationsspielräume bei den Ausschreibungsmodalitäten. |
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Aktuell starten zum 1.3.2010 die Rabattverträge mit Spektrum K für die Wirkstoffe: Amlodipin, Metformin, Bisoprolol, Diclofenac, Ibuprofen, Lansoprazol, Metoprolol, Risperidon und Verapamil. Die Präparate sind in allen Apotheken erhältlich. |
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Die Arzneimittel sind in ausreichenden Mengen vorrätig, so dass jeder Patient das verschriebene Medikament in der Apotheke erhält. |
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Das Arzneimittel ist bundesweit in allen gängigen Größen und Stärken in jeder Apotheke erhältlich. |
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Drei klinische Studien belegen die Bioäquivalenz von Deximune Weichkapseln und Sandimmun Optoral Weichkapseln. Entsprechend ist Deximune ebenfalls für vier Anwendungsgebiete vom BfArM in Deutschland zugelassen worden: In der Transplantationsmedizin kommt Deximune zur Prophylaxe akuter und chronischer Transplantatabstoßung von Niere, Leber, Herz, Herz-Lunge oder Pankreas, zur Behandlung der Transplantatabstoßung und zur Prophylaxe und Behandlung der Graft-versus-Host-Krankheit nach Knochenmarkstransplantationen zum Einsatz. In der Dermatologie werden schwere Formen von Psoriasis und atopischer Dermatitis mit Deximune behandelt. In der Nephrologie wird Deximune zur Behandlung des Nephrotischen Syndroms eingesetzt, d.h. zur Behandlung steroid-abhängiger und -resistenter Formen zur Erzielung von Remissionen oder zur Aufrechterhaltung dieses Zustandes. Auch in der Rheumatologie erzielt Deximune hervorragende Therapieerfolge und kommt bei rheumatoider Arthritis zum Einsatz. Die Substitution eines hochpreisigen Originalarzneimittels durch ein bioäquivalentes Generikum wie Deximune trägt maßgeblich zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen bei. Deximune Weichkapseln gibt es in den Stärken 25 mg, 50 mg und 100 mg als N1 mit 30 Stück, als N2 mit jeweils 50 oder 60 Stück und als N3 mit jeweils 90 oder 100 Stück. Das Präparat kann entweder über den Großhandel oder direkt über Dexcel Pharma bezogen werden. |
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Die Produktion von Amlodipin Maleat Dexcel läuft bereits auf Hochtouren und die Logistik ist mit den Großhändlern vorbereitet worden, so dass die Lieferfähigkeit ab Vertragsbeginn, dem 1. Juni 2009 gesichert ist. Die Apotheken können bereits ab sofort mit der Bevorratung beginnen. Dr. Jack Peretz, Kopf der deutschen Dexcel Pharma freut sich sehr über die Zuschlagserteilung: „Wir sind erleichtert und hoch erfreut, dass die Vergabekammern und Gerichte den Nachprüfungsanträgen von 22 Pharmaherstellern nicht stattgegeben haben. Im Zuge der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen haben wir die AOK die ganze Zeit über aktiv unterstützt – und zu Recht. Wir wissen nun, dass wir mit den europaweiten, wirkstoffbezogenen Ausschreibungen auf einem soliden Weg zu einer kostengünstigeren Arzneimittelversorgung sind und hoffen auf einen Nachahmereffekt bei den anderen Krankenkassen.“ |
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Das preislich günstigere ASS Atid 100 mg ist bioäquivalent zu aspirin protect, d.h. dass ein Austausch zwischen beiden Arzneimitteln ohne Risiko für die Patienten möglich ist. Insbesondere bei einer langfristigen, täglichen Einnahme eines Präparats sind niedrige Tagestherapiekosten gepaart mit bester Bekömmlichkeit von entscheidender Bedeutung. |
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Die nicht teilbaren Matrix-Retardtabletten stehen als Packungseinheiten mit je 20, 50 oder 100 Stück zur Verfügung. Seit dem 01.01.2009 bietet die Dexcel Pharma GmbH das bisher unter dem Präparatenamen vertriebene „Salbutamol Atid 8 mg retard“ unter der Bezeichnung Volmac® 8 mg retard an, nachdem GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG die Produkte Volmac® und Loftan® außer Vertrieb gemeldet hat. |
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Venlafaxin Atid‚ gibt es in den Wirkstärken 37,5 mg sowie in 75 mg und 150 mg mit je 50 Retardkapseln pro Packung. Die beiden höheren Dosierungen werden auch als 100er Packung angeboten. Das Präparat kann entweder direkt über Dexcel Pharma GmbH oder natürlich auch über den Großhandel bezogen werden. |
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Dieses Ergebnis bestätigt Dr. Jack Peretz, Kopf der Dexcel Pharma GmbH , darin, das Ziel eines einheitlich praktizierten, transparenten Verfahrens für einen offenen Wettbewerb weiterhin - auch juristisch - zu verfolgen. Richtung weisend ist für ihn die jüngste wirkstoffbezogene Ausschreibung der AOK. Aufgrund des von der Dexcel Pharma GmbH gestellten Vergabenachprüfungsantrags hatte die DAK bereits nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundeskartellamt am 8.10.2008 ihre Ausschreibung von sich aus „aus schwerwiegenden Gründen“ aufgehoben. Um die Vergabefehler juristisch festzustellen und damit die Rechtmäßigkeit künftiger Ausschreibungsverfahren sicherzustellen, hat die Dexcel Pharma GmbH einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt. Die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes ist hierzu am 19.11.2008 eindeutig ausgefallen. Ein nicht offenes Verhandlungsverfahren zur Ausschreibung von Rabattverträgen wird für unzulässig erklärt. Erfreulich ist, dass die DAK im zweiten Anlauf ihre Ausschreibung mit einem offenen Verfahren und ohne Zusammenfassung von Wirkstoffen zu Losen gestaltet hat – auch ohne ausdrückliche Äußerung der Vergabekammer zu den Loszuschnitten. |
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Die DAK hatte den Abschluss von Rahmenrabattverträgen über Betablocker, Fentanyl und Neuroleptika im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 6.6.2008 europaweit ausgeschrieben. Dabei hatte die DAK nicht wirkstoffbezogen ausgeschrieben, sondern einzelne Wirkstoffe zu Losen zusammengefasst. Außerdem hatte sich die DAK für die Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens entschieden. Die Dexcel Pharma GmbH hat hiergegen bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einen Vergabenachprüfungsantrag gestellt und beantragt, die Ausschreibung aufzuheben: 1. Die Dexcel Pharma GmbH ist der Auffassung, dass die Zusammenfassung einzelner Wirkstoffe zu Losen mittelständische Unternehmen benachteiligt, da diese regelmäßig nicht über ein umfassendes Produkt-Portfolio verfügen. 2. Die Dexcel Pharma GmbH ist außerdem der Auffassung, dass es für die Wahl des am wenigsten wettbewerbsintensiven Verhandlungsverfahrens keinen sachlichen Grund gibt, sondern Rabattvereinbarungen stattdessen in einem offenen Verfahren unter Beteiligung aller Marktteilnehmer auszuschreiben sind. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundeskartellamt am 8.10.2008 hat die DAK die Ausschreibung von sich aus „aus schwerwiegenden Gründen“ aufgehoben. Die Folge: Dexcel Pharma GmbH hat ihr primäres Ziel, nämlich die Aufhebung der bisherigen, fehlerbehafteten Ausschreibung erreicht. Es musste daher insoweit zunächst keine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes ergehen. Um eben diese zu erwirken, hat die Dexcel Pharma GmbH nunmehr ein Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt und damit die Feststellung von Vergabefehlern begehrt, um die Rechtmäßigkeit künftiger Ausschreibungsverfahren sicherzustellen. |
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